Zu einem vernün­fti­gen Handw­erk­szeug gehört auch eine rechtliche Absicherung. Deswe­gen find­en die Senioren­vertre­tun­gen auf dieser Seite ein/e/n

⇓ Muster­satzung für eine Senioren­vertre­tung für Kom­munen bis 25.000 Einwohner/innen

⇓ Muster­satzung für eine Senioren­vertre­tung für Kom­munen mit mehr als 50.000 Einwohner/innen

⇓ Muster­satzung für eine Kreis­se­nioren­vertre­tung

Vorschlag für eine ⇓ Geschäft­sor­d­nung

⇓ Argu­mente für die Ein­bindung ein­er Senioren­vertre­tung in die Haupt­satzung der Kommune

⇓ Vorschlag für die Ein­rich­tung ein­er Senioren­vertre­tung in ein­er Gemeinde inklu­sive der Ein­bindung in die Haupt­satzung, sowie eine⇓ Empfehlung des Arbeit­skreis­es Gemeindeordnung

Wichtig: Die Haupt­satzung ist zwin­gend vom Rat zu erlassen. Sie ist das Grund- und Ver­fas­sungsstatut der Kom­mune und benen­nt den kom­mu­nalen Regelungs­be­darf. Die Haupt­satzung ist ein Teil der vom Land­tag beschlosse­nen Gemein­de­ord­nung. Da die Senioren­vertre­tun­gen bish­er nicht in die Gemein­de­ord­nung aufgenom­men wur­den, ist es hil­fre­ich, sie in der Haupt­satzung der Kom­mune zu verankern.

Selb­stver­ständlich ste­ht der Vor­stand der Lan­desse­nioren­vertre­tung NRW für weit­ere Auskün­fte gerne zur Verfügung.