Teilhabe mit Augenmaß, aber mit kommunaler Unterstützung
Zu einem vernünftigen Handwerkzeug gehört auch eine rechtliche Absicherung. Deswegen finden die Seniorenvertretungen auf dieser Seite Mustervorschläge/Empfehlungen für die Gespräche mit den kommunalen Mandatsträgern, um durch eine Eintragung in die Hauptsatzung und die Erstellung einer Geschäftsordnung eine Absicherung ihrer Arbeit zu erreichen.
Hilfreich ist die Einbeziehung der örtlichen Wohlfahrtsverbände. Ob mit oder ohne Stimmrecht sollte vor Ort entschieden werden. Die Vertreter der Fraktionen sollten allerdings, um Fraktionszwänge zu vermeiden, nur mit beratener Stimme entsandt werden.
Wichtig: Die Hauptsatzung ist zwingend vom Rat zu erlassen. Sie ist das Grund- und Verfassungsstatut der Kommune und benennt den kommunalen Regelungsbedarf. Die Hauptsatzung ist ein Teil der vom Landtag beschlossenen Gemeindeordnung. Da die Seniorenvertretungen bisher nicht in die Gemeindeordnung aufgenommen wurden, ist es hilfreich sie in der Hauptsatzung der Kommune zu verankern.
Selbstverständlich steht der Vorstand der Landesseniorenvertretung für weitere Auskünfte gerne zur Verfügung.
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